Reiserecht-Ratgeber
Welche Rechte hat man auf der Reise?

Titelbild des Reiserecht-Ratgebers

Reiserecht-Ratgeber

Auf dieser Internetseite finden Sie vom Experten formulierte umfangreiche Informationen zur rechtlichen Situation vor der Reise, während der Reise und nach der Reise. Weiter finden Sie Hinweise zur "ersten Hilfe", wenn der Reisevertrag aus welchen Gründen auch immer gestört wird.

Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen,
und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter,
schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.
Adolf Freiherr v. Knigge (1752 - 1796)

Der Begriff „ Reise“ entstammt dem althochdeutschen Verb „ risan“, was soviel wie „aufstehen“ oder „sich erheben“ bedeutet. Wer sich aus dem Liegen oder Sitzen erhebt, beabsichtigt zumeist, sich fortzubewegen. Ist also der bloße Ortswechsel schon hinreichendes Definitionsmerkmal für die Reise? Definiert das Gesetz präziser oder gar abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch?

Dieser kleine Ratgeber zum Reiserecht möchte seinem Leser einen Einblick in die wunderbare Welt des Reiserechts geben. Die Kapitel 1 bis 3 sind chronologisch aufgebaut. Sie beschäftigen sich mit ausgewählten, praxisbezogenen Themen rund um die Buchung, zur Reise selbst und zur Beschwerde nach Reiserückkehr. Juristische Fachbegriffe bleiben soweit als möglich außen vor. Soweit sie jedoch unverzichtbar sind, werden sie mit verständlichen Worten erklärt.

Der Ratgeber reist mit, ohne Platz im Gepäck zu beanspruchen. Kapitel 4 listet bekannte Probleme und erklärt in der gebotenen Kürze, wie damit umzugehen ist. Denn lediglich richtiges Reagieren bewahrt vor Rechtsnachteilen und schafft im Idealfall Lösungen vor Ort. Allerdings ist juristischer Beistand im Ausland schwer zu erlangen. Ein Internetzugang findet sich hingegen fast überall auf dieser Welt. Mit dessen Hilfe und natürlich Kapitel 4 dieses Ratgebers können Standardsituationen gemeistert werden.

Trotz aller möglicher Begeisterung für die reiserechtliche Materie sollte dennoch der von Ihnen definierte Urlaubszweck im Mittelpunkt Ihrer Reise stehen. Halten Sie es daher mit dem irrtümlich als Benimmlehrer in die Geschichte eingegangenen Freiherrn von Knigge und gönnen Sie sich im Urlaub eine Extraportion Gelassenheit. Auch wenn die Reise, wie sie der Jurist Knigge kannte, mit der heutigen wenig gemein hatte, hat sein Ratschlag doch uneingeschränkte Aktualität bewahrt.

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