Rechtsanwalt Max Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterhausen, Tel.: 01234/56789, max@mustermann.de
Kein Reisemangel wenn ein Kreuzfahrtschiff in einem Containerhafen anlegt
AG Rostock, Urt. v. 16.11.2011 - 47 C 270/11
Nach Auffassung des Amtsgerichts Rostock stellt das Festmachen des Kreuzfahrtschiffes in einem Containerhafen keinen Reisemangel dar, da der Reisebeschreibung kein besonderer Liegeplatz zu entnehmen war. Geräuschbeeinträchtigungen die im Zusammenhang mit dem Liegeplatz stehen, sind als bloße Unannehmlichkeiten hinzunehmen.
Anwalt für Reiserecht
Rechtsanwalt Max Mustermann
Mustermann Kanzlei
Musterstraße 1
12345 Musterhausen
Tel. 01234 / 56789
max@mustermann.de
Sie sind Anwalt/Anwältin
für Reiserecht?
Dann könnte hier Ihr Name stehen.
Mehr erfahren…
