Reisender, der ohne Not aus Zugfenster klettert, erhält keinen Schadensersatz

OLG Nürnberg, Urt. v. 30.12.2011 – 14 O852/10

Der Kläger kletterte aus dem Fenster eines anfahrenden Zuges und verletzte sich hierbei. Geklärt werden konnte nicht, ob die Verletzung durch den anfahrenden Zug selbst oder einen anderen Zug, der aufgrund eines Fehlverhalten des Zugbegleiters nicht mehr angehalten werden konnte, herrührte.

Das zuständige Gericht sah in dem Verhalten des Klägers eine massive Selbstgefährdungshandlung, die eventuelles Fehlverhalten des Bahnbetreibers dahinter zurückstehen lassen würde. Die Schadenersatzklage wurde deshalb abgewiesen.