Nach der Reise

Es lief nicht alles rund. Welche Ansprüche hat der Reisende gegen den Reiseveranstalter? Welche Verteidigungsmöglichkeiten hat der Reiseveranstalter?

Bei der Geltendmachung von Reiseersatzansprüchen ist einiges zu beachten, was nach Fristablauf nicht mehr nachgeholt werden kann. Die Anspruchsanmeldung, also die Reklamation muss daher sitzen. Wie es geht und welche Klippen zu umschiffen sind, wird in diesem Kapitel dargestellt.

Anwalt für Reiserecht

Rechtsanwalt Max Mustermann
Mustermann Kanzlei

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