Auf der Rückreise

Kein Transfer zum Flughafen

Sie haben sich zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort eingefunden und werden nicht abgeholt. Kontaktieren Sie umgehend die Reiseleitung, beispielsweise über die Rezeption des Hotels.
Sollte kein Kontakt zur Reiseleitung hergestellt werden können oder sollte keine Abhilfe angeboten werden, nehmen Sie ein Taxi und heben Sie den Beleg auf. Gegebenenfalls bestätigt Ihnen die Hotelrezeption, dass Sie nicht abgeholt wurden.

Der Rückflug verschiebt sich

Sie werden durch Ihre Reiseleitung darüber in Kenntnis gesetzt, dass sich der Rückflug um Stunden nach vorne oder nach hinten verschiebt. Allgemein gilt: Wollen Sie kein Kostenrisiko eingehen, fügen Sie sich Ihrem Schicksal und beschränken Sie sich auf die Geltendmachung von Minderungs- und Schadenersatzansprüchen, sobald Sie wieder zuhause sind. Kosten, die gegebenenfalls aufgrund längeren Aufenthalts im Hotel anfallen, gehen sowieso zu Lasten des Reiseveranstalters.
Ist die Verschiebung nach hinten nicht unerheblich und erreichen Sie deshalb keinen Zug zu Ihrem Wohnort und müssen am Flughafen übernachten, weisen Sie die Reiseleitung hieraufhin. Möglicherweise kann diese eine Zusage der Kostenübernahme durch den Reiseveranstalter einholen. Denkbar ist auch, dass Ihnen der Reiseveranstalter ein Hotelzimmer am Ankunftsflughafen auf seine Rechnung reserviert.

Ebenso sollten Sie die Reiseleitung auf einen möglichen Schaden, der durch die Verzögerung eintreten kann, aufmerksam machen. Sei es, dass Sie an Ihrem Arbeitsplatz erwartet werden oder dass Sie einen wichtigen Termin haben. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu beachten, dass die Rechtsprechung zu dieser Thematik Stellung bezogen und festgestellt hat, dass der Reisende grundsätzlich Flugzeitenänderungen einplanen muss.

Denjenigen, der wichtige Termine zu nahe an den vorgesehenen Zeitpunkt der Rückkehr legt, trifft ein erhebliches bis überwiegendes Mitverschulden am Schaden.